Erbausschlagung mit ungewünschten Folgen
Erbausschlagung mit ungewünschten Folgen Eine Erbausschlagung kann ungewünschte Folgen haben, wie ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2023 zeigt (Az. IV ZB 12/22). Mit einem Testament wäre dies zu vermeiden gewesen. Erblasser sollten den Übergang ihres Vermögens sorgfältig planen und nicht der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Mit einem Testament oder Erbvertrag kann dafür gesorgt werden, dass der Nachlass bei den
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