Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam
Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam Voraussetzung für ein wirksames Testament ist, dass der Erblasser testierfähig ist. Daher sollte an die Erstellung eines Testaments rechtzeitig gedacht werden, bevor dies nicht mehr möglich ist. Das Erbrecht sieht vor, dass nach der gesetzlichen Erbfolge zunächst die nahen Verwandten erben. Wer dies nicht möchte, kann ein Testament erstellen und die Erben bestimmen. Eine der Voraussetzungen
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