Kaputt oder verschwunden: Umzugsschäden sofort melden
R+V-Infocenter: Wann das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste haftet (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 1. Juni 2023. Geschirr zerbrochen, Möbel zerkratzt: Beim Wohnungswechsel kann schnell einmal etwas kaputt gehen. Meist haftet das Umzugsunternehmen für Beschädigungen und Verluste. Wichtig ist jedoch, dass Betroffene sich sofort melden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um
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